Ministeriumserlass zum Schulbetrieb ab 13. Dezember

In diesem Erlass sind weitere Maßnahmen für den Schulbetrieb in der Zeit vom 13. Dezember bis 14. Jänner festgelegt. Wesentliche Punkte sind u. a.:

  • Der Unterricht findet nach den Regelungen der Risikostufe 3 sowie der Sicherheitsphase (wie ab dem 22. November) statt.
  • Bei zwei oder mehr PCR-bestätigten Corona-Fällen in einer Klasse innerhalb von drei Tagen erfolgt die mit fünf Tagen befristete Umstellung auf Distance-Learning für diese Klasse durch Verordnung der Bildungsdirektion in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde.
  • Jede Schülerin und jeder Schüler erhält drei Antigentests für die Weihnachtsferien – eine Testung soll jedenfalls am letzten Ferientag vor der Rückkehr in die Schule vorgenommen werden.
  • An den Schulen soll verstärkte Informations- und Aufklärungsarbeit zu den Möglichkeiten der Impfung für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden.

Der Erlass ist in vollem Wortlaut über den folgenden Link aufrufbar:
Erlass des BMBWF vom 9. Dezember 2021.
Die Textstellen, die die neuen Maßnahmen betreffen, sind darin grau hinterlegt.