Informationen zur Anmeldung am Gymnasium und zum Schulbetrieb nach den Semesterferien

Die Anmeldefrist für die Aufnahme in eine erste Klasse des Gymnasiums Braunau erstreckt sich von Montag, 28. Februar bis Freitag, 11. März. Anmeldemöglichkeit besteht von Montag bis Donnerstag jeweils von 7:30 bis 15:00 Uhr, freitags von 7:30 bis 13:30 Uhr. Sämtliche Informationen zur Anmeldung finden Sie auf dieser Homepage im Menü „Service/Anmeldungen“.

Die Fertigstellung des angekündigten Films über unsere Schule, den Schüler/innen der 7. Klassen bereits gedreht und geschnitten haben, lässt wegen eines Computergebrechens leider noch auf sich warten. Ersatzweise sei auf den Videoclip hingewiesen, den die Schüler/innengruppe im vorigen Schuljahr hergestellt hat und der über den folgenden Link nach wie vor aufrufbar ist:
Videoclip „Tag der offenen Tür“
Wir bieten aber auch weiterhin Schulführungen in Kleingruppen nach telefonischer Anmeldung im Sekretariat an.

Für den Schulbetrieb nach den Semesterferien sind vom Bildungsministerium deutliche Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen erlassen worden. Die wichtigsten Punkte sind hier zusammengefasst:

  • Die Schüler/innen sind vom Tragen eines MNS bzw. einer FFP2-Maske befreit, solange sie sich am Sitzplatz aufhalten. Die Verpflichtung zum Tragen eines MNS bis einschließlich der 8. Schulstufe bzw. einer FFP2-Maske ab der 9. Schulstufe bleibt abseits des Sitzplatzes (z. B. während der Pausen bzw. im Schulgebäude) weiterhin aufrecht.
  • Alle anderen Personen (z. B. Lehrpersonen, Verwaltungspersonal, Erziehungsberechtigte) tragen weiterhin während des gesamten Aufenthaltes in der Schule eine FFP2-Maske. Für geimpfte Lehr- und Verwaltungspersonen entfällt die Maskenpflicht in Klassen- und Gruppenräumen sowie im Konferenzzimmer ab 5. März.
  • Personen, die die Schule besuchen, um mit Schülerinnen und Schülern zu arbeiten, haben die geltenden Hygiene- und Präventionsbestimmungen zu beachten.
  • Im Unterricht in Bewegung und Sport, bei bewegungsorientierten Freigegenständen oder Unverbindlichen Übungen ist weder eine FFP2-Maske noch ein MNS zu tragen.
  • Das bestehende Testregime (PCR- und Antigentests) bleibt bis auf Weiteres aufrecht.
  • Grundsätzlich gilt für alle Schülerinnen und Schüler wieder Präsenzpflicht. Schüler/inne/n, die oder deren Angehörige einer Risikogruppe angehören oder die sich im Zusammenhang mit Covid-19 nicht in der Lage sehen, am Präsenzunterricht teilzunehmen, kann auf Antrag die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht erteilt werden. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens.
  • Für Schüler/innen, die sich in Quarantäne befinden, gelten dieselben Regelungen wie im Krankheitsfall. Unterrichtsinhalte sind selbstständig zu erarbeiten.
  • Die Regelungen für die automatische Umstellung von ganzen Klassen auf Distance Learning bei zwei oder mehr bestätigten positiven Fällen laufen aus. Die Bildungsdirektion kann aber im Bedarfsfall, nachdem sie der Gesundheitsbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und das Einvernehmen mit dem BMBWF hergestellt hat, für einzelne betroffene Klassen, Gruppen oder die gesamte Schule ortsungebundenen Unterricht von maximal fünf Schultagen genehmigen.
  • Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen, sowohl eintägig als auch mehrtägig, sind wieder möglich. Es sind die Bestimmungen des Zielorts zu beachten.

Der vollständige Erlass des BMBWF kann über folgenden Link aufgerufen werden:
Erlass zum Schulbetrieb ab dem 28. Februar 2022